Produktbeschreibung
Nach dem Schuss mit dem Bolzenschußgerät wird der Rückenmarkzerstörer in den Schusskanal eingeführt und durch hin- und herbewegen das Rückenmark durchtrennt
Artikel dient zur Nottötung von Schweinen
Kurzfassung - Nottötung von Schweinen
- Schweine ohne Heilungschance müssen nach dem Tierschutzgesetz umgehend notgetötet werden, um ihnen Schmerzen und Leiden zu ersparen.
- Entscheidung Nottötung erforderlich
- Betäubung :
- - bei Ferkeln bis 5 kg durch Kopfschlag
- - bei Schweinen/ Ferkeln über 5 kg z.B. mit Bolzenschuss
- Kontrolle Betäubungswirkung
- - offene, starre Augen, keine Lidreflex, keine Lautäußerung, kein Anheben des Kopfes, das Tier erschlafft oder das Tier krampft stark, ohne gerichtete Bewegungen zu zeigen
- Tötung
- - alle Schweine auch Ferkel unter 5 kg durch Entbluten (Kehlschnitt, „Abstechen“ um große Blutgefäße zu durchtrennen) oder durch Gehirn- / Rückenmarkzerstörung
- Kontrolle der Tötung „über einen längeren Zeitraum“ (10 Min)
- (keine Atmung, kein Puls, keine Bewegungen des Körpers oder ungerichtete Krämpfe)
- Übergabe in Kadaverlagerung
Bitte beachten Sie die für Sie geltenden Bestimmungen:
Die Euthanasie durch den Tierarzt ist die Methode der Wahl für die Nottötung von Schweinen aller Alters- und Gewichtsklassen am landwirtschaftlichen Betrieb.
Wenn diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, wird für Saugferkel das manuelle Zufügen eines stumpfen Traumas mit unmittelbar anschließender Entblutung empfohlen.
Diese Methode ist jedoch mit hygienischen, ästhetischen und psychologischen Problemen verbunden und – was die Ausführung des Schlages betrifft – zudem kaum standardisierbar.
Daher wird der nicht-penetrierende Bolzenschuss mit besonderen, zu diesem Zweck entwickelten Geräten als die am besten geeignete Alternative zur medikamentösen Nottötung von Saugferkeln betrachtet.
Für Schweine aller anderen Alters- und Gewichtsklassen wird die Nottötung durch Betäubung mit einem penetrierenden Bolzenschuss und anschließender Rückenmarkszerstörung oder Entblutung empfohlen.
Alternativ kommt die Elektrobetäubung und -tötung in Frage.
Jeder schweinehaltende Betrieb sollte über eine Verfahrensanleitung zur Durchführung von Nottötungen verfügen, in der insbesondere Zuständigkeiten und Ablauf sowie die vorgesehenen Methoden schriftlich festgelegt werden. Ein standardisierter Entscheidungsbaum zur Bestimmung des richtigen Zeitpunkts der Nottötung wäre für den Tierhalter in der Entscheidungsfindung sehr hilfreich.
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Diesen Artikel haben wir am 02.12.2021 in unseren Katalog aufgenommen.